Neues Wahlsystem bringt mehr Wählereinfluss

Der ALK-Vorsitzende Robert Rohr hat die Königsteiner Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, bei der Kommunalwahl am 18. März ihre neuen Rechte und Chancen auch zu nutzen. Nach der Teilnahme an einem Seminar der Evangelischen Akademie Arnoldshain zum neuen Kommunalwahlrecht wies der Stadtverordnete darauf hin, dass die Wähler jetzt selbst die Personalpolitik bei der Besetzung der kommunalen Parlamente betreiben könnten.

Von den Parteien und Wählergruppen würden zwar wie bisher Kandidatenlisten vorgelegt, die Wähler könnten nun aber durch

  • Kumulieren   (Anhäufen von bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten)
  • Panaschieren   (Wählen von Kandidaten auf verschiedenen Listen)
  • Streichen   (Wahl einer Liste ohne bestimmte Kandidaten)
die Planungen der Parteien und Wählergruppen erheblich beeinflussen.

Lebendige
Demokratie
in Königstein

Stadt Königstein im Taunus Haushaltsplan 2001 Schulden-Übersicht zum 1.1.2000


Stadt Königstein: 	    DM 32.126.000.-
Stadtwerke:		       25.905.000.-
Grundstücks GmbH:	       16.387.000.-
Kur GmbH:		        8.971.000.-
Krankenhaus GmbH:	        1.200.000.-
Kassenkredit:             7.200.000.-
Haus der Begegnung GmbH:                0

Gesamt	         	       91.789.000.-

Bei 15.519 Einwohnern beträgt die

Pro-Kopf-Verschuldung:
5.915 Mark
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Das heißt: Dieser Betrag entfällt rechnerisch 
auf jede Königsteinerin und jeden Königsteiner, 
egal ob Säugling oder Greis. 

Dennoch drohe aber eher ein weiterer Rückgang der Wahlbeteiligung, weil offensichtlich viele den Eindruck hätten, sie müssten erst noch einmal die Schulbank drücken, bevor sie das neue Wahlrecht korrekt handhaben könnten. Rohr wies auf die positiven Erfahrungen hin, die in anderen Bundesländern mit einem ähnlichen Wahlrecht seit Jahren gemacht würden. Auch dort würden die Wähler nicht überfordert. Die Zahl der ungültigen Stimmen habe sich in diesen Bundesländern nach Einführung des neuen Wahlrechts kaum erhöht. Vor dem neuen Wahlrecht brauche niemand Angst zu haben, schließlich seien die Hessen auch nicht dümmer als die Menschen in Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, so formulierte einer der Referenten.

Unabhängig von den neuen Möglichkeiten, so betonte der Vorsitzende der unabhängigen Wählergemeinschaft ALK, hätten die Wähler aber auch die Möglichkeit, wie bei den bisherigen Wahlen lediglich einen einzigen Wahlvorschlag anzukreuzen. Nach wie vor werde es auch die Möglichkeit der Briefwahl geben - dabei habe jeder Wähler die Möglichkeit, in aller Ruhe seine Wahl zu treffen.

Professor Wehling von der Universität Tübingen wies bei der Tagung darauf hin, dass nun auch in Hessen die Bürger mit den neuen Möglichkeiten mehr Einfluss und mehr Rechte erhielten. Die Politiker seien mehr als bisher gefordert, die Wähler von der eigenen Kompetenz zu überzeugen. Für einen guten Platz auf der Liste reiche nicht mehr das Vertrauen der Partei, erforderlich sei jetzt zusätzlich auch die Zustimmung der Wähler. Dies werde zu einer stärkeren Kommunikation zwischen Politikern und Wählern führen. An die Adresse der Parteien gerichtet sagte Wehling, wer gute Kandidaten habe, brauche die Stimme der Wähler nicht zu fürchten. Es sei gut, wenn sich erfolgreiche und bekannte Bürger auch in der Kommunalpolitik engagierten. Dies könne auch der Politikverdrossenheit entgegen wirken. Ein Ergebnis aus anderen Bundesländern sei, dass die Wähler eher für lokal bekannte Geschäftsleute und sozial engagierte Menschen stimmten als für Pendler, die einen großen Teil des Tages nicht an dem Ort, in dessen Parlament sie gewählt werden wollen, verbringen.

Rohr erklärte, eine neue und bessere Politikkultur sei nur zu erreichen, wenn die Wähler ihre Beteiligungschancen auch nutzten, die ihnen das neue "Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung" einräume. Durch die neuen Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens könne es in Hessen am 18. März zum ersten Mal eine echte Kommunalwahl und keine verkappte Bundestagswahl geben, da die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten aus der jeweiligen Stadt und dem jeweiligen Stadtteil im Mittelpunkt der Entscheidung stehen. (2. Oktober 2000)

Ausführliche Informationen zum neuen Kommunalwahlrecht in Hessen mit Beispielen von ausgefüllten Stimmzetteln finden sie durch den unten stehenden Link. Sehr zu empfehlen ist darin auch die Probewahl. In ihr wird sofort die Gültigkeit der Wahl und die Stimmverteilung auf einzelne Kandidaten angezeigt. (Bild anklicken).

   www.media-consulta.com/hessen/kommunalwahl

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