Gegen eine Wahl des Königsteiner Bürgermeisters am 28. Januar 2018 hat die ALK
keinerlei formale Bedenken. Dieser Termin liege in der gesetzlich vorgesehenen
Frist. Allerdings hegt die ALK inhaltliche Bedenken gegen eine Wahl im Januar.
Da nach der Weihnachtszeit die Winterferien am 14. Januar enden, bleiben für
einen richtigen Wahlkampf gerade einmal zwei Wochen. Das sei recht wenig Zeit
für Kandidaten, sich bekannt zu machen, zumal die Briefwahl bereits längst vor
dem Ende der Ferien angelaufen sei. Eine solch kurze echte Wahlkampfzeit von
lediglich zwei Wochen begünstige erfahrungsgemäß Amtsinhaber wie Bürgermeister
und Landrat, da diese sich nicht groß der Öffentlichkeit vorstellen müssten.
Die ALK hatte vorgeschlagen, Bürgermeister und Landrat bereits am 3. Dezember
2017 zu wählen. (15.3.2017)