ALK - Wassergebühren steigen zu stark Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein hat den vorgesehenen starken Anstieg der Wassergebühren in Königstein kritisiert. Das Frischwasser soll ab dem Jahr 2000 DM 5,60 pro Kubikmeter kosten. Hinzu kommt die Gebühr für Abwasser von DM 6,50 pro Kubikmeter. Dies ergibt zusammen einen "Wasserpreis" von DM 12,10 pro Kubikmeter und entspricht einer Erhöhung um DM 1,80. Eine derart starke Steigerung um 17,5 Prozent wird von der unabhängigen Wählergemeinschaft aus sozialen Gründen abgelehnt, berichtete der ALK-Stadtverordnete Berthold Malter. Nach Angaben des Umweltministeriums beträgt der Wasserbedarf in Hessen pro Kopf täglich 145 Liter. Für eine vierköpfige Familie in Königstein mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von jährlich 53 Kubikmeter Wasser pro Familienmitglied würde die vorgesehene Erhöhung eine Steigerung des Wassergeldes um jährlich 380 Mark bedeuten. Malter trat dafür ein, die Erhöhung auf mehrere Jahre zu verteilen. Außerdem müssten auch die Kostenseite durchleuchtet und Kosten gesenkt werden. Die Aktionsgemeinschaft schlug auch vor, soziale Härten durch eine gestaffelte Wassergebühr zu mildern. So könnte eine bestimmte Anzahl von Kubikmetern Wasser (z.B. 40 Kubikmeter pro Familienmitglied und Jahr) mit einer niedrigeren Gebühr belegt werden. Erst ab einem höheren Verbrauch steige für die zusätzlich verbrauchten Kubikmeter Wasser die Gebühr. Dies hatte die ALK bereits 1991 in die Diskussion gebracht. Die Wählergemeinschaft erinnerte daran, dass die wirksamste Art, die individuellen Kosten für Wasser gering zu halten, ein sparsamer Umgang mit dem kostbaren Lebensmittel Wasser ist. Hierzu könnten auch der Einbau von Sparvorrichtungen in den Toiletten beitragen wie auch der Bau von Zisternen, um Regenwasser für die Toilettenspülung und die Gartenbewässerung einzusetzen. Die ALK hatte im Jahr 1991 auch vorgeschlagen, die Einrichtung von privaten Zisternen in Königstein mit jährlich 30.000 Mark aus dem städtischen Haushalt zu unterstützen, wobei die einzelnen Maßnahmen mit jeweils bis zu 2.000 Mark gefördert werden sollten. (1999) |
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