Klarstellung zu Bürgerbegehren und Opel-Zoo-Zugangsschikane

Am 29.05.2019 beschloss die Mehrheit des Königsteiner Stadtparlaments, dem bereits unterschriftsreifen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Opel-Zoo und den beiden Städten beizutreten, knüpfte den Beitritt jedoch an die Bedingung, einen Ein- und Ausgang auf Königsteiner Seite des Philosophenwegs vom Opel-Zoo zu erhalten. Mit dem Beitritt zum Vertrag beschloss die Mehrheit der Königsteiner Parlamentarier, dass der Philosophenweg als öffentlicher Weg eingezogen und dem Opel-Zoo als privater Weg zugeschlagen wird.

Eingangsdrehkreuz auf Königsteiner Seite für Kronberger Bürger mit biometrischer Erkennung

Bürgerbegehren „Philosophenweg für alle!“

Gegen diesen Beschluss sei von Königsteiner Bürgern das Bürgerbegehren „Philoso­phenweg für alle!“ angestrengt worden. Die ALK unterstützte dieses Bürgerbegehren, sei jedoch nicht der Organisator gewesen, stellt der stellvertretende ALK-Fraktionsvor­sitzende Günther Ostermann klar.

Inhalt des Begehrens war, den Parlamentsbeschluss aufzuheben

Das Bürgerbegehren hatte zum Inhalt, den Beschluss der Stadtverordneten aufzuhe­ben und das Ziel den Philosophenweg als öffentlichen Weg für alle Bürger zu erhalten. Wird einem "kassatorischen" Bürgerbegehren „abgeholfen“, so wird der betreffende Parlamentsbeschluss aufgehoben. Wenn dies nicht passiert, entscheiden die Wahlberechtigten per Bürgerentscheid, ob der Beschluss aufgehoben werden muss. Falsch sei die Behauptung, dass das Bürgerbegehren zum Inhalt gehabt habe, notfalls auch mit einer Klage einen öffentlichen Philosophenweg zur erhalten, so Ostermann.

Schnell hatte die Initiative „Philosophenweg für alle!“ die für die Einreichung erforderlichen Unterschriften bekommen. Schon am 17.07.2019 sei das erforderliche Quorum erreicht worden und das Bürgerbegehren habe vor der Frist eingereicht werden können, erinnert Ostermann.

Corona-Pandemie setzte Bürgerentscheid aus

Nach Prüfung durch die Königsteiner Stadtverwaltung sei am 7. November 2019 durch das Stadtparlament die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt worden. Außer der ALK habe die Mehrheit der Stadtverordneten dem Bürgerbegehren nicht abhelfen wollen, sodass die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheides für den 26.04.2020 unter dem Titel „Philosophenweg/Opel-Zoo“ festgelegt worden sei. Bedingt durch die einsetzende Corona-Pandemie konnte der Entscheid jedoch nicht wie geplant stattfinden.

Verhandlungen mit dem Zoo gescheitert - dem Bürgerbegehren „abgeholfen“

Am 02.07.2020 mussten die Stadtverordneten zur Kenntnis nehmen, dass die Verhandlungen mit dem Opel-Zoo gescheitert waren. Die Zooleitung hatte sich geweigert, einen zusätzlichen Königsteiner Zugang zu schaffen. Der Beitrittsbeschluss von 2019 wurde daher aufgehoben und dem Bürgerbegehren wurde letztlich ohne Bürgerentscheid „abgeholfen“. Weder weitere Verhandlungen mit dem Opel-Zoo noch der Klageweg seien Bestandteil des Beschlusses der Stadtverordneten gewesen, erklärt Ostermann.

Durchgangsrecht nur für Kronberger Bürger

Betrachtet man die heutigen Durchgangsregelungen für Kronberger Bürger, so sei absolut nicht nachvollziehbar, warum der Opel-Zoo seine Absage damit erklärt habe, dass die Königsteiner Forderung nach einem Ein- und Ausgang auf der Königsteiner Seite für den Zoo unwirtschaftlich und nicht umsetzbar sei.

Heute sehe man an dieser Stelle ein Tor und ein Drehkreuz, das mit einer automatisier­ten Zugangskontrolle versehen sei. Kronberger können das Tor passieren, wenn sie das vom Opel-Zoo entwickelte Durchgangsverfahren „bestanden“ haben. Königsteiner seien von dieser Möglichkeit komplett ausgenommen. Wie auf der Website des Opel-Zoos nachzulesen, könne ausschließlich an der Kronberger Kasse eine Durchgangs­karte beschafft werden.

Methoden des Zoos zur Personenidentifizierung ähneln Hochsicherheitsbereich

Alle Kronberger ab einem Alter von drei (!) Jahren seien verpflichtet, sich mit Personalausweis oder Meldebescheinigung auszuweisen. Auf der Durchgangskarte werde der Fingerabdruck des Inhabers gespeichert. Um als Kronberger den Zoo passieren zu können, müsse man eine Prüfung der Gültigkeit am Kronberger Eingang über sich ergehen lassen, ehe man mit Karte und Fingerabdruck eingelassen werde. Die Prozedur mit Karte und Fingerabdruck sei beim Verlassen am Kronberger Ausgang sowie am Königsteiner Aus- und Eingang wiederholt zu absolvieren.

Gesonderter Umweg mit Rollstuhl oder Kinderwagen

Der Weg über den Haupteingang sei den Kronberger Durchgängern nicht gestattet. Das Drehkreuz am Königsteiner Zugang sei für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen nicht passierbar. Betroffenen werde der Einlass über den Philosophenweg verwehrt. Sie müssten den Umweg über den Haupteingang nehmen. Gruppen könnten so getrennt werden.

Schickanefreie Durchgangsregelung wäre einfach möglich

Ob die Königsteiner, wie Bürgermeister Helm es darstellt, sich wirklich wünschen, als harmlose Spaziergänger auch unter dieser erkennungsdienstlichen Behandlung und mit Stechuhr durch den Zoo-Abschnitt zu eilen, dürfe bezweifelt werden, so Ostermann. Mit etwas gutem Willen sei es möglich, auf diese Schikanen zu verzichten. Möglichkei­ten einer technisch wie organisatorisch einfachen und datenschützenden Durchgangs­regelung seien schon seit Langem vorgeschla­gen worden, unter anderem von der ALK.

(20.09.2022)

Torsituation auf Königsteiner Seite
Durchgangskarteninhaber mit Rollstuhl oder Kinderwagen müssen über den Haupteingang

Verfahrenbeschreibung der biometrischen Zugangskontrolle mit Durchgangskarte

Provisorischer Eingang auf Kronberger Seite
(bis zum Bau eines Kassenhauses)
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