Als sinnvoll bewertet die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein den Vorschlag des Magistrats,
den Bebauungsplan für das Gebiet „Kohlweg II“ in Schneidhain zu ändern. Das Gebiet umfasst die Straßen Kohlweg,
Milcheshohl, Am Wickenstück, Am Wäldchen, An der Försterwiese, Birkenweg, Erlenweg und Mittelgewann.
Der "Wohnturm" Am Wickenstück 4 ist offenbar der Auslöser für eine
Überarbeitung des 30 Jahre
alten Bebauungsplans "Kohlweg II"
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Der Bebauungsplan wurde bereits 1985 aufgestellt. Es habe sich inzwischen aber herausgestellt, dass die
Festsetzungen nicht ausreichten, um den Charakter der vorhandenen Wohnbebauung zu sichern, erklärte der ALK-Bauexperte
Günther Ostermann. Vor 30 Jahren seien keine Höhenbegrenzungen (Firsthöhe, Traufhöhe) vorgeschrieben worden. Beispiele
in der Vergangenheit, aber auch das Ausmaß beabsichtigter Neubauten zeigten, dass die Siedlungsstruktur in dem Gebiet
gefährdet sei. In dem eher durch ein- und zweigeschossige Wohnhäuser geprägten Gebiet seien viergeschossige Neubauten
nicht akzeptabel, unterstrich der ALK-Stadtverordnete.
Zwar komme diese Änderung des Bebauungsplans im Hinblick auf den fast fertig gestellten „Wohnturm“ Am Wickenstück 4
zu spät, möglicherweise könnten aber auf weiteren Flächen in dem Gebiet ähnliche Fehlentwicklungen noch verhindert werden.
Zugleich verwies Ostermann auf einen aktuellen Neubau im Mammolshainer Ortskern.
Hier entstehe auf einer Fläche von nur rund 630 Quadratmetern ein gewaltiger Neubau mit fast 1.000 Quadratmetern Wohn- und
Nutzfläche, der den Charakter des Areals negativ beeinträchtige. Dass bei einer derartigen Ausnutzung nur sehr kleine Anteile
des Grundstücks unbebaut bleiben und die Bebauung sehr nahe an die öffentlichen Grundstücke heranrücke liege auf der Hand. Die
umliegende ortstypische Bebauung insgesamt nehme sich wesentlich bescheidener aus. Dieses gewaltige Bauwerk sei nur genehmigt
worden, da zuvor der Bebauungsplan Oberstraße/Vorderstraße aufgehoben wurde, ein neuer Bebauungsplan noch nicht aufgestellt
und eine Veränderungssperre nach zwei Jahren abgelaufen war. Zusätzlich seien vom Magistrat der Stadt Königstein zahlreiche
Abweichungen von der Gestaltungssatzung akzeptiert worden, kritisierte der Sprecher der stärksten Fraktion des Stadtparlaments.
Diese Erfahrung, dass Bauträger geschickt jede sich bietende Lücke im Baurecht nutzen könnten zeige, dass es mehr als
sinnvoll sei, im Fall des Gebiets „Kohlweg II“ eine Veränderungssperre von zwei Jahren gleich mit zu beschließen, um
eventuelle juristische Schlupflöcher zu verstopfen, betonte Ostermann. Allerdings zeige auch hierbei die Erfahrung, dass
trotzdem gebaut werden könne, wenn der Magistrat mehrheitlich der Auffassung sei, dass das Vorhaben dem zukünftigen B-Plan
gerecht werde. (30.8.2016)