ALK weist B-8-Kritik der CDU zurück |
„Für manchen Kommunalpolitiker fängt Politik wohl erst nach dem letzten Wahltag an“, erklärte die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter nach der Lektüre des CDU-Artikels in Sachen B-8-Planungskosten. Es sei nachvollziehbar, dass sich die Königsteiner CDU ihrem einst wenig geliebten Parteifreund Bürgermeister Leonhard Helm immer mehr annähere, doch die neuerlichen Lobeshymnen seien ein wenig übertrieben. Bei dem jüngsten Streit der CDU mit der Wählergemeinschaft ALK geht es um die Rückerstattung von rund 680.000 Euro Planungskosten, die von den Nachbarstädten Königstein und Kelkheim für die Planungskosten der B 8 vorgestreckt worden waren und die das Land Hessen zunächst nicht zurückzahlen wollte, obwohl der Planungsverband die Straßenplanung aus Gründen des Umweltschutzes endgültig beerdigt hatte. Hier meint nun die Königsteiner CDU in ihrer jüngsten Presseerklärung, das positive Ergebnis mit der Rückzahlung von bislang 236.000 Euro sei „allein dem Engagement Bürgermeister Leonhard Helms zu danken“. Heftige Attacke von Seiten der CDU ist ungerechtfertigt Die in dem Artikel formulierte heftige Attacke von Seiten der CDU findet die ALK ungerechtfertigt. Schlachter bat die in dem Artikel zitierten CDU-Politiker Hees und Boller, den kritisierten ALK-Artikel doch noch einmal genau zu lesen, beispielsweise hier: B-8-Geld fließt an Stadt zurück. Schließlich habe die ALK darin Bürgermeister Helm breiten Raum eingeräumt, die Hartnäckigkeit der Stadt Königstein sowie den beauftragten Rechtsanwalt Schlempp gelobt. In eigener Sache hatte die ALK in diesem Artikel lediglich erwähnt, dass sie „immer wieder darauf hingewiesen hatte, dass es nicht die Aufgabe von zwei Kleinstädten sein könne, stellvertretend für das Land eine neue Bundesstraße zu planen.“ Was an einer solchen Aussage den geballten Zorn der beiden CDU-Führungsleute ausgelöst habe, sei für die ALK schwer nachvollziehbar. Auf Antrag der ALK 10.000 Euro für juristische Beratungskosten Auf Antrag der ALK im Jahr 2010 waren in den Haushaltsplan für 2011 insgesamt 10.000 Euro für juristische Beratungskosten eingesetzt worden. Erst zwei Jahre später hatte die ALK den von der CDU erwähnten erfolglosen Antrag gestellt, eine Klage gegen das Land zu beschließen, falls dieses nicht zur Herausgabe des Planungsgeldes bereit sei. In Königstein scheiterte dieser Antrag an den Stimmen von CDU und FDP, während die ebenfalls CDU/FDP geführte und gleichermaßen betroffene Nachbarstadt Kelkheim einen solchen vorsorglichen Klagebeschluss gefasst hatte. Grund für das Einlenken des Landes ist kaum endgültig zu klären Ob das Land schließlich durch die Klagedrohung Kelkheims oder durch „das sehr kluge Vorgehen“ des Königsteiner Bürgermeisters, wie die CDU schreibt, oder durch das Verhandlungsgeschick des beauftragten Rechtsanwalts oder einfach durch Einsicht in die Berechtigung der Forderung zum Einlenken gebracht wurde, ist wohl kaum endgültig zu klären, meinte Schlachter. Für die ALK sei es vor allem wichtig, dass die umweltzerstörende „Taunus-Autobahn B 8“ nicht gebaut wurde. Dass nun auch ein guter Teil der vorgestreckten Planungskosten wieder bei der finanziell klammen Stadt Königstein angekommen ist, sei ein schöner Nebeneffekt. (9.12.2013) |
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