ALK verwundert über Gartenmarkt-Pläne am Falkensteiner Stock Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) ist erstaunt über Pläne, an der B455 unterhalb von Falkenstein einen Gartenfachmarkt zu errichten. Zunächst müsse dargelegt werden, wie groß ein solch überörtlich interessanter Markt werde. Durch die Anziehungskraft eines solchen Marktes sei mit vielen zusätzlichen Fahrzeugbewegungen auf der in diesem Bereich heute schon stark befahrenen B455 zu rechnen, erklärte der ALK-Stadtverordnete Günther Ostermann. Es müsse geprüft werden, ob der Falkensteiner Stock und die hiervon zusätzlich tangierten Verkehrswege wie der Königsteiner Kreisel diese zusätzliche Verkehrsbelastung verkraften könnten. In jedem Fall müsse mit zusätzlichen Staus auf der B455 gerechnet werden, da schon jetzt im Berufsverkehr täglich lange Staus entstünden. Die Zufahrt eines solchen Gartenfachmarktes im Bereich dieses stark befahrenen Verkehrsknotenpunktes erfordere zudem eine besonders sorgfältige Planung. Außerdem müssten die Auswirkungen der neuen Bauwerke und der Geländegestaltung auf die Umwelt geprüft werden. Abrissverfügung des Kreises unterlaufen Generell erhob die unabhängige Wählergemeinschaft Bedenken gegen das Projekt im Hinblick auf die Vorgeschichte des Grundstücks. Es sei unglaublich, dass sich der Eigentümer seit über zwanzig Jahren weigere, der Abrissverfügung des Hochtaunuskreises für die vorhandenen Gebäude nachzukommen, meinte Ostermann. Der Eigentümer habe den Vertretern des Hochtaunuskreises sogar das Betreten des Grundstücks untersagt. Bei einem derartigen Verhalten des Grundstückseigentümers dürfe durch die Genehmigung einer neuen Nutzung der Wert des Grundstücks nicht im Vorbeigehen erhöht werden. Wenn der Kreis seine Abrissverfügung nicht durchsetzen könne, erweise er sich als zahnloser Tiger. Durch einen Rückzieher in Form einer neuen Baugenehmigung würde zudem ein fatales Signal gegeben. Kein normaler Bürger könne es sich erlauben, zwanzig Jahre lang die Verfügungen der Bauaufsicht zu unterlaufen. Wenn jetzt in diesem Fall aber klein beigegeben werde, würden Bauwillige mit besonderen Vorstellungen bei Problemen mit der Baugenehmigung nicht zu Unrecht auf das Verhalten von Kreis und Stadt am Falkensteiner Stock verweisen. „materiell rechtswidrig errichtete Gebäude" Nach Angaben des Rechtsanwalts der Kronberger „Arbeitsgemeinschaft Kulturlandschaft“ handelt es sich bei den Gebäuden einer alten Fabrik um „materiell rechtswidrig errichtete Gebäude im Außenbereich ohne Bestandsschutz“ und demnach um Schwarzbauten. Deshalb könne nicht damit argumentiert werden, dass hier nur eine vorhandene Gewerbenutzung am Falkensteiner Hang einer neuen Nutzung zugeführt werde. Das Gelände am Falkensteiner Stock liegt zwar optisch auf der Königsteiner Seite, gehört aber zur Gemarkung Kronberg. (4.10.2010)
|
Kommentar senden | Zur Startseite |