Verkauf des Rodelbergs aufgeschoben

Der Verkauf eines 800 Quadratmeter großen Teils des Schneidhainer Rodelbergs ist vorerst geplatzt. Aber, so Bürgermeister Fricke (CDU), "aufgehoben ist nicht aufgeschoben". Er will das Thema bereits am 9. Oktober erneut auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses setzen. Der endgültige Beschluss zum Verkauf des Geländes, auf dem Privatleute ein Doppelhaus errichten möchten, könnte dann am 16. Oktober vom Stadtparlament gefasst werden.

Rodelberg in Schneidhain - Verkauf steht unmittelbar bevor

Zu dem überraschenden Aufschub war es gekommen, nachdem die CDU/FDP-Koalition damit gescheitert war, das Thema unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Otto hatte dies zu Beginn der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der vergangenen Woche beantragt. Doch ein Patt von fünf gegen fünf Stimmen hatte dazu geführt, dass der Antrag nicht angenommen wurde. Während die Regierungskoalition von CDU und FDP bei diesem Grundstücksgeschäft die Öffentlichkeit ausschließen wollten, hatten ALK und SPD dies abgelehnt, ein CDU-Stadtverordneter enthielt sich der Stimme. Darauf zog Bürgermeister Fricke die Verkaufsvorlage wieder zurück, so dass sie im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung nicht behandelt werden konnte. Eine Begründung dafür nannte er nicht.

Der ALK-Stadtverordnete Berthold Malter warf Fricke vor, beim Rodelberg das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen. Er erinnerte an die Zusicherung der unabhängigen Wählergemeinschaft, in der öffentlichen Debatte weder Namen der Käufer noch Kaufpreis zu nennen. Das Thema sei aber so bedeutsam, dass es unbedingt öffentlich behandelt werden müsse. Zu dem schreibe die Hessische Gemeindeordnung in § 52 eindeutig vor, dass Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen zu fassen sind. Beim vorliegenden Fall, so Malter, sei kein Grund für die Geheimniskrämerei des Bürgermeisters und seiner Koalition zu erkennen.

Als falsch bezeichnete der ALK-Stadtverordnete die Aussage von Bürgermeister Fricke, dass es einen gültigen Beschluss des Parlaments für einen Teilverkauf des Rodelbergs gebe. Die Verkaufsabsicht sei lediglich im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2001 aufgeführt. Dieses Haushaltsjahr sei aber haushaltstechnisch abgeschlossen. Auch andere Vorhaben aus diesem Plan seien nicht realisiert worden. Worauf sich Fricke berufe sei lediglich die Aufhebung eines Sperrvermerks für diese Haushaltsposition im September des Jahres 2001. Dies sei rechtlich gesehen kein Verkaufsbeschluss gewesen.

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) lehnt den Verkauf des Rodelberg-Grundstücks ab. ALK-Ortsbeirätin Angelika Colloseus sagte, wenn die Baupläne verwirklicht würden, werde für die Kinder nicht mehr viel Platz zum Rodeln übrig bleiben. Sie forderte die Verantwortlichen der Stadt auf, den Ortsbeirat Schneidhain nicht zu übergehen. Bei einer für den Stadtteil derart wichtigen Frage müsse der zuständige Ortsbeirat beteiligt werden. Dieser hatte sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt einstimmig gegen das Grundstücksgeschäft ausgesprochen. Außerdem hatten Schneidhainer Bürger rund 850 Protest-Unterschriften gesammelt. Dies ist immerhin die Hälfte der Schneidhainer Wahlberechtigten.

Colloseus sagte, die Königsteiner Stadtkasse dürfe nicht auf Kosten der Schneidhainer Bevölkerung saniert werden. Die Fläche sei zu wichtig für Schneidhain, als dass sie jetzt unwiederbringlich weggegeben werden dürfe. Der Rodelberg müsse für Belange der Allgemeinheit im öffentlichen Besitz gehalten werden. Künftige Generationen sollten entscheiden, ob und wie diese Fläche für Belange der Ortsbevölkerung verwendet werde. Sei das Grundstück aber erst einmal verkauft, sei es für die Allgemeinheit verloren. Die ALK-Ortsbeirätin erinnerte daran, dass die Evangelische Kirchengemeinde einst das Grundstück der Stadt für Belange der Allgemeinheit überlassen habe.

Das andere heftig umstrittene städtische Grundstück hatte erst vor Kurzem den Besitzer gewechselt. Auch in Mammolshain war die Bevölkerung gegen die Absicht der CDU/FDP-Mehrheit Sturm gelaufen, das Grundstück neben dem Dorfgemeinschaftshaus für eine Wohnbebauung zu verkaufen. (22.9.2003)

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