Sperrmüllregelung: Eigenmächtigkeit des Magistrats wird teuer

In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung wurde mitgeteilt, dass der Beschluss des Magistrats, die Sperrmüllabfuhr eigenmächtig zu ändern, ohne die Stadtverordnetenversammlung als zuständiges Gremium einzubinden, den Steuerzahler nun fast 26.000 € kosten werde.

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein hatte mehrfach angemahnt, dass der im Herbst 2018 gefasste Magistratsbeschluss ungültig sei, da er eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung erfordere, die ausschließlich von der Stadtverordneten­versammlung entschieden werden dürfe.

Zudem traf die Entscheidung, den Sperrmüll nicht mehr zu festen Terminen, sondern auf Abruf zu entsorgen, nicht überall in der Königsteiner Bevölkerung auf Zustimmung. Dementsprechend wurde ein Antrag der ALK, die geltende Satzung beizubehalten, in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen angenommen.
Darunter waren auch Stimmen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Dass die Stadtverwaltung allein aufgrund des Magistratsbeschlusses ohne Rechts­grundlage tätig wurde und Verträge mit dem Entsorger schloss, sei als grober Fehler und voreiliges Handeln zu bewerten, so ALK-Stadtverordneter Andreas Colloseus. Die Stadtverordneten zu umgehen habe sich nun als teurer „Spaß“ entpuppt und unnötig hohe Kosten verursacht.

Die ALK, so Colloseus, hoffe, dass sich der Magistrat in Zukunft nicht mehr eigenmächtig über die Befugnisse des Parlaments hinwegsetze. Schließlich habe dies zu den Kosten geführt und nicht das rechtskonforme und von der Mehrheit getragene Handeln der Königsteiner Stadtverordneten.

(2.4.2019)

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