Landrat lehnt ALK-Einspruch gegen Tennis-Finanzspritze ab Der Landrat des Hochtaunuskreises, Jürgen Banzer, hat einen Einspruch der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) gegen die im Haushaltsplan der Stadt Königstein für das laufende Jahr vorgesehenen 556.500 Euro für die Verlegung der Tennisanlage abgelehnt. Nach Ansicht der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) kann sich die Stadt Königstein den Bau der neuen Tennisanlage auf dem Wiesengelände zwischen Falkenstein und dem Sportpark nicht leisten. Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation der Stadt hatte sich die unabhängige Wählergemeinschaft deshalb an den Landrat als Dienstaufsicht gewandt. Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter erklärte, bei einem Schuldenberg der Stadt samt ihrer Tochtergesellschaften und dem Eigenbetrieb Stadtwerke von über 45 Millionen Euro seien Ausgaben von 556.000 Euro für diesen Zweck nicht vertretbar. Nach der Stellungnahme des Landrats hat die ALK jetzt den Regierungspräsidenten in Darmstadt als Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Die ALK relativierte die Aussage der Königsteiner CDU (in einer Presseerklärung Anfang Mai 2002), die Verlegung der Tennisanlage sei "auf Grund der zunehmenden Klagen von Nachbarn wegen des Lärms und des Staubs ... geboten". Nach einem entsprechenden Aufruf der ALK in der Presse hätten sich Anwohner bei der ALK gemeldet und darauf hingewiesen, dass das Hauptproblem der von Tennisspielern verursachte Lärm sei. Es gehe dabei aber nicht um die Geräusche der Tennisbälle und Schläger sondern um das laute Schreien und Stöhnen von einer kleineren Gruppe von aktiven Tennisspielern. Da werde fast jeder Schlag lautstark kommentiert. Mit dem Tennisplatz könne man leben, nicht aber mit den Schreiereien, so einer der Tennisplatz-Nachbarn. In seinem Schreiben an die unabhängige Wählergemeinschaft hatte Landrat Banzer erklärt, die Beträge seien korrekt veranschlagt. Die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung sei ordnungsgemäß erfolgt und deshalb nicht zu beanstanden. Unter Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung schrieb der Landrat, bei der Bereitstellung von Mitteln in Haushaltsplänen würden wertende Entscheidungen getroffen, die im Einzelfall von politischen Vorverständnissen der Entscheidungsträger abhingen. Soweit die haushaltsrechtlichen Grundsätze beachtet seien, könne und dürfe es nicht Aufgabe der kommunalen Rechtsaufsicht sein, Zweckmäßigkeitserwägungen hinsichtlich einzelner Ausgabeposten anzustellen und deshalb die Genehmigung des Haushalts zu versagen. Eine solche Handlungsweise würde, so der Landrat, "die durch das Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung ad absurdum führen". Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter bedauerte diese Entscheidung. So sehr auch die ALK die kommunale Selbstverwaltung als hohes Gut schätze, so dürften dennoch die zuständigen Aufsichtsbehörden die Augen nicht verschließen, wenn eine hochverschuldete Stadt nicht unbedingt notwendige Ausgaben größeren Ausmaßes tätige und gleichzeitig aus Finanznot Grundstücke wie einen Teil des Schneidhainer Rodelbergs oder die Fläche neben dem Dorfgemeinschaftshaus Mammolshain verkaufe. Die ALK-Fraktionsvorsitzende sagte, es sei nachvollziehbar, wenn ein CDU-Landrat, der gerade im Wahlkampf für seine Wiederwahl stehe, in Zeiten des Bundestagswahlkampfes und des beginnenden Landtagswahlkampfes seine Königsteiner Parteifreunde nicht im Regen stehen lasse. Schließlich gehörten zu den stärksten Betreibern der Tennisplatz-Verlegung der Königsteiner Bürgermeister Fricke, CDU, und ein CDU-Stadtverordneter, der gleichzeitig dem Vorstand des betroffenen Tennisclubs angehöre. Schlachter erinnerte daran, dass im Haushaltsplan der Stadt für 2002 insgesamt 556.000 Euro für den Erwerb von erforderlichen Grundstücken, den Bau einer Zufahrtsstraße sowie für ein Darlehen von 250.000 Euro an den Tennisclub vorgesehen sind. Schlachter kritisierte, dass dieses städtische Darlehen dem Tennisclub zinslos gewährt werden solle. Dazu gebe es bislang keinen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Ein zinsloses Darlehen würde für die Stadt weitere Kosten bedeuten. Da die Stadt kein Geld habe, müssten die vorgesehenen 250.000 Euro von der Stadt als Darlehen aufgenommen werden. Dafür könnten bei einer Tilgung des Darlehens in 30 Jahren für die Stadt Zinskosten von weiteren 290.000 Euro entstehen. (11.6.2002) |
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