ALK
Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein
E-Mail: alk@alk-koenigstein.de
c/o Dr. Hedwig Schlachter
(Vorsitzende)
Talstraße 7
61462 Königstein im Taunus
Tel.: 2 39 33
(E-Mail persönlich: Hedwig.Schlachter@alk-koenigstein.de)
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Sie können Mitglied der ALK werden
Wenn Sie Interesse haben, in die kommunalpolitische Arbeit einzusteigen und an dem
einzigartigen politischen Projekt ALK in Königstein mitarbeiten wollen, sind sie uns herzlich
willkommen. Unsere Aktiven stehen Ihnen jederzeit für Informationen und Gespräche zur
Verfügung. Wenden Sie sich bitte an einen unserer
Mandatsträger im Vorstand, im Magistrat, im Stadtparlament oder in den Ortsbeiräten
zwecks Hintergrundgesprächen und Erläuterungen.
Wir wollen niemand durch den Eindruck abschrecken, Kommunalpolitik sei zu viel Arbeit - sie
ist zu bewältigen, sie ist (dringend) erforderlich und häufig macht sie sogar Spaß. Vor allem,
weil wir uns im Kreis der ALK-Aktiven gut verstehen und es - im Gegensatz zu mancher Partei -
bei uns kein Hauen und Stechen sondern sehr viel Harmonie gibt. Und je mehr Leute mitmachen, um
so weniger Arbeit ist es, weil die Arbeit auf mehr Schultern verteilt werden kann.
Vor allem freuen wir uns, wenn ein paar neue Gesichter an unseren
dienstäglichen offenen Fraktionssitzungen im i-Punkt
in der Königsteiner Stadtmitte, Hauptstraße 26, teilnehmen.
Spendenaufruf und Spendenkonto
Unterstützen Sie uns auch finanziell.
Das Spendenonto der ALK bei der Postbank Frankfurt hat die
IBAN: DE97 5001 0060 0405 8506 06 BIC: PBNKDEFF
(Kopiervorlage ohne Leerzeichen: DE97500100600405850606 )
Spenden für
unsere Wählergemeinschaft sind steuerlich speziell absetzbar. Von Ihrer Spende erhalten Sie exakt die Hälfte
des Betrages mit der nächsten Einkommensteuer/Lohnsteuer-Erstattung zurück. Die absetzbaren Höchstbeträge
pro Jahr für die Wählergemeinschaft ALK sind 3.300 Euro bei Verheirateten und 1.650 Euro bei Alleinstehenden.
Zusätzlich gespendete Beträge für Vereine, Hilfsorganisationen, Parteien oder andere Wählergemeinschaften
haben keinen Einfluss auf die Absetzbarkeit der jährlichen Höchstbeträge für die ALK.
Ein Beispiel: Wer der ALK 500 Euro spendet, zahlt in Wirklichkeit "nur" 250 Euro, weil das
Finanzamt bei der Einkommensteuer von der errechneten Steuerschuld die Hälfte des gespendeten
Betrags (= 250 Euro) anrechnet.
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklaerung.pdf
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