Mit ihrem im Ausschuss für Bau- und Umweltangelegenheiten angenommenen Antrag, hat die Aktionsgemeinschaft
Lebenswertes Königstein (ALK) eine Überarbeitung der Königsteiner Altstadtgestaltungssatzung in die Wege geleitet.
Kugelherrnstraße in der Königsteiner Altstadt
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Bereits 2014 habe die ALK eine Überarbeitung der
Altstadtgestaltungssatzung beantragt. Man habe sich ein Beispiel an
der Nachbarstadt Kronberg nehmen wollen und hierzu den damaligen Ersten Stadtrat Odszuck eingeladen, der von den guten
Erfahrungen berichtete, erinnerte die ALK-Stadtverordnete Susanne Althans-Edmaier.
Anregungen aus wALK-&-tALK-Veranstaltung
Im Rahmen einer wALK-&-tALK-Veranstaltung im April mit Ellengard Jung vom
Denkmalverein Königstein und Bauexpertin Althans-Edmaier (ALK) fand eine Führung durch die Altstadt statt. Die knapp 30
Teilnehmenden seien von den historischen Informationen beeindruckt gewesen. Am Ende der Führung seien Anregungen aus dem
Teilnehmerkreis aufgenommen worden. So sei zum Beispiel das konzeptionelle Anbringen von Schildern an historischen Gebäuden
der Altstadt angeregt worden, was die ALK sogleich für den Haushalt 2020 beantragt habe und mehrheitlich auch so beschlossen
worden sei.
Auch Stimmen für eine aktualisierte Altstadtgestaltungssatzung wurden wieder laut. Zwar gebe es eine Satzung aus dem
Jahr 1986 sowie die „Königsteiner Baufibel“, doch diese werden den einleitenden
Worten des damaligen Bürgermeisters, so Althans-Edmaier, bisher nicht gerecht: „Als eine der vornehmsten Aufgaben betrachtet
die Stadt Königstein die Erhaltung und Pflege ihres historischen Stadtkerns.“
Die Überarbeitung der Altstadtgestaltungssatzung war somit nach Auffassung der stärksten Fraktion im Stadtparlament nur konsequent.
Ortsbegehung des Bau- und Umweltausschusses
In diesem Zusammenhang habe mit den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses direkt vor der Sitzung ein gemeinsamer Rundgang durch die
wichtigsten Altstadtstraßen stattgefunden. Dabei seien sich alle Ausschussmitglieder einig gewesen, dass es vor allem in den kleinen Gassen
um das alte Rathaus viel zu erhalten und zu tun gebe. Es sei festgestellt worden, dass mehrere Gebäude Bauteile nutzten, die der
Satzung widersprechen, wie beispielsweise Metallfenster.
Erhalten, was noch vorhanden ist
Um zu erhalten, was noch vorhanden sei und ein möglichst stimmiges Bild der Altstadt zu bewahren, müsse auch die Baufibel
erneuert werden, in der entsprechende Vorgaben enthalten seien. Dafür sollen nun auf Antrag der ALK für das Jahr 2021 im
Haushalt Mittel vorgesehen werden.
Mit einer neuen Altstadtgestaltungssatzung könne man Hausbesitzer dazu anhalten, die historischen Gebäude behutsam und
altbaugerecht zu renovieren. Dies schließe den Einsatz moderner, umweltfreundlicher Materialien und Technologien nicht aus,
so Althans-Edmaier.
Die ALK hofft, dass auf diesem Wege die schönsten und charakteristischsten Ecken der Altstadt weiterhin als solche erhalten
bleiben und unpassende Neu- oder Umbauten in Zukunft nicht mehr möglich seien.
Für die Erneuerung der Baufibel von 1987 sollen im Haushalt 2021 Mittel vorgesehen werden
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(4.9.2019)